Umweltfreundliche Pkw mit Saugmotor:

Geht das?

Wenn es um umweltfreundliche Antriebstechnik geht, werden Pkw mit konventionellem Saugmotor meist nicht oder wenn, dann nur unter negativen Vorzeichen erwähnt. Das mag einerseits daran liegen, dass die zugrunde liegende Technik dem ursprünglichen Verbrennungsmotor oder Selbstzünder am nächsten steht, andererseits haben auch große SUV und Sportwagen zu dem Image als vermeintliche „Spritfresser“ beigetragen.

Wer oder was bestimmt eigentlich, ob ein Pkw umweltfreundlich ist oder nicht? Einheitlich festgelegte Normen existieren nicht. Trotzdem befassen sich diverse Institutionen mit der Thematik. Bekannt ist beispielsweise die Auto-Umweltliste des VCD (Verkehrsclub Deutschland e.V.). In dem jährlich erscheinenden Ranking kürt der Verkehrsclub seit 1989/1990 die umweltfreundlichsten Fahrzeuge anhand bestimmter Kriterien, die variieren können. Reine Elektroautos sind hier übrigens nicht zu finden, in der Rangliste konkurrieren Modelle mit Ottomotoren mit Hybrid-Fahrzeugen.

Stärkster Faktor in der Ermittlung der umweltfreundlichsten Pkw ist die CO2-Emmission, gefolgt von Lärmemmissionen, anderer Schadstoffe wie Karzinogene sowie Umweltbelastungen. Die starke Gewichtung der CO2-Emmission resultiert aus Gründen des Klimaschutzes. In der EU gilt ab 2020 ein Grenzwert von 95g CO2/km für alle neu zugelassenen Pkw. Der neue Wert gilt dann für 95% der Neuwagen, ab 2021 dann für alle neuen Kfz. Die Emission entspricht einem Verbrauch von ca. vier Litern Benzin oder dreieinhalb Litern Diesel. Auch nach dem Stichtag 1. Januar 2021 werden weitere Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung folgen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist der Ersatz des MNEFZ (Modifizierte Neue Europäische Fahrzyklus), dem derzeitigen Verfahren zur Ermittlung des CO2 – Ausstoßes und der Verbrauchswerte, durch die WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Die neue Werteermittlung soll mehrere Probleme auf einmal lösen: Täuschungsmanöver bei den Tests durch die Hersteller sollen wesentlich erschwert werden. Die Verbraucher erhalten wirklichkeitsnähere Angaben zu den Verbrauchswerten. Das Verfahren wird allerdings nur schrittweise ab 2017 eingeführt, dafür sind die EU-Länder, China, Indien, Russland, Japan, die Türkei, Südafrika, Südkorea, Australien, Norwegen und Moldawien mit dabei. 

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